Sicherheitsschuhe nach Ö-Norm Z1259
Allgemeine Information über die Ö-Norm:
Seit 16. April 2012 ist die neue Ö-Norm Z1259 in Kraft getreten; sie gilt ab sofort ohne Übergangsfrist.
Diese neue Ö-Norm regelt das Verfahren für die Herstellung und Konformitätsbewertung von individuell orthopädisch angepassten Sicherheits- und Berufsschuhen.
Anwendungsbereich:
An Arbeitsplätzen, an denen die Gefahrenbeurteilung (Evaluierung) die Benutzung von Schuhwerk mit schützenden Funktionen (Sicherheits-und Berufsschuhe) als erforderlich ausgewiesen hat, muss auch orthopädisches Schuhwerk die sicherheitsrelevanten Anforderungen an Sicherheits-und Berufsschuhe erfüllen.
Deswegen sind spezielle Sicherheitsschuhe, die nach der Önorm Z1259 geprüft und für Einlagenversorgungen und Schuhzurichtungen geeignet sind, entwickelt worden.
Baumustergeprüfte mit dem CE-Kennzeichen versehenen Sicherheits-und Berufsschuhe dürfen vom Orthopädieschuhmacher nicht verändert werden, da dadurch die Konformität mit dem Baumuster nicht mehr gegeben ist und damit die CE-Kennzeichen ihre Gültigkeit verliert.
Das bedeutet: Jegliche nachträgliche Änderung an im Verkehr befindlichen Sicherheitsschuhen ist untersagt!! Dies gilt auch für das Einlegen einer orthopädischen Einlage!
Allgemeine Information über die Ö-Norm:
Seit 16. April 2012 ist die neue Ö-Norm Z1259 in Kraft getreten; sie gilt ab sofort ohne Übergangsfrist.
Diese neue Ö-Norm regelt das Verfahren für die Herstellung und Konformitätsbewertung von individuell orthopädisch angepassten Sicherheits- und Berufsschuhen.
Anwendungsbereich:
An Arbeitsplätzen, an denen die Gefahrenbeurteilung (Evaluierung) die Benutzung von Schuhwerk mit schützenden Funktionen (Sicherheits-und Berufsschuhe) als erforderlich ausgewiesen hat, muss auch orthopädisches Schuhwerk die sicherheitsrelevanten Anforderungen an Sicherheits-und Berufsschuhe erfüllen.
Deswegen sind spezielle Sicherheitsschuhe, die nach der Önorm Z1259 geprüft und für Einlagenversorgungen und Schuhzurichtungen geeignet sind, entwickelt worden.
Baumustergeprüfte mit dem CE-Kennzeichen versehenen Sicherheits-und Berufsschuhe dürfen vom Orthopädieschuhmacher nicht verändert werden, da dadurch die Konformität mit dem Baumuster nicht mehr gegeben ist und damit die CE-Kennzeichen ihre Gültigkeit verliert.
Das bedeutet: Jegliche nachträgliche Änderung an im Verkehr befindlichen Sicherheitsschuhen ist untersagt!! Dies gilt auch für das Einlegen einer orthopädischen Einlage!